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Führung des OV

Der Stab

Der
Ortsbeauftragte


Jochen Kleber

Der Ortsbeauftragte leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THWHelferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen insatzbereitschaft seiner Einheiten.
Im Einsatzfall ist er die von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behörde. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich.
Der
stv. Ortsbeauftragte


z.Zeit nicht besetzt
Der StvOB ist Führer des OV-Stabes und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV.
Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.
Er regelt den täglichen Dienstbetrieb und bereitet alle wesentlichen Maßnahmen, die den OV betreffen entscheidungsreif für den OB auf.
Der
Ausbildungsbeauftragte


z.Zeit nicht besetzt
Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.
Er ist für die Grundausbildung verantwortlich.
Er hat die Aufgabe, die Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben zu koordinieren und zu überwachen; hierzu gehört insbesondere:
- Festlegung von Ausbildungsschwerpunkten,
- Planung und Durchführung von Sonderausbildungsveranstaltungen
- Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften
- Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung,
- Überwachung der Helfer bei Ausbildungsveranstaltungen der Bereichsausbilder,
- Erstellung von Nachweisen, Abgabe von Stellungnahmen,
- Koordinierung der Ausbildungspläne, sofern der OV mehrere Einheiten hat.
Der
Fachberater


Andreas Allgäuer

Der FaBe vertritt das THW auf verschiedenen Ebenen der Führungsstruktur von Bedarfsträgern. Er handelt im Auftrag des zuständigen Ortsbeauftragten (OB), Geschäftsführers (GF), Landesbeauftragten (LB) oder Direktor THW und nimmt initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an.
Im Einsatz vertritt der FaBe das THW u.a. als Mitglied von KatS-Leitungen, Technischen Einsatzleitungen bzw. Einsatzleitungen oder Einsatzabschnittsleitungen und Untereinsatzabschnittsleitungen
von Bedarfsträgern. Der FaBe ist dem Leiter der entsprechenden Führungseinrichtung / Führungsstelle im Einsatz unterstellt, berät diesen über die Einsatzmöglichkeiten des THW und leistet übertragene
Arbeiten.

Der
Schirrmeister


Volkmar Kramer
Der Schirrmeister wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen des Ortsverbandes mit:
Bestandserfassungen und Materialkontrollen, Bearbeitung von Anforderungen, Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen, Empfang, Rücklieferung und Umtausch von Gerät und Material, Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne, Durchführung technischer Dienste, Kraftfahrerbelehrungen, Erstellung von Unfallmeldungen, Schadens- und technischen Erfahrungsberichten, Fachtechnische Überprüfungen nach Instandsetzung
Der
Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit



Andreas Richter
Der BÖH ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helferwerbung des OV zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden.
Der BÖH unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der OV internen Helferinformation. Hierzu gehören insbesondere:
- Helferwerbung,
- Kontaktpflege zu örtlichen Medien,
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
- Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung
Der
Jugendbetreuer


Paul Kleber
Der JB ist verpflichtet:
- die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
- die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.
Der JB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur „THW-Jungend e.V.“. Er wird durch die Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.
Der
Verwaltungshelfer


Marcel Kolbe
Der VwHe erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten; hierzu gehören insbesondere:
- Anlage und laufende Bearbeitung der Helferakten, gem. Leitfaden
- Führung der Personalstandslisten
- Führung der persönlichen Ausstattungslisten, einschl. Bestandserfassung, Erstellung von Verlustmeldungen und Aussonderungsanträgen zur Weitergabe an die Gst
- Ausfüllen der Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung
- Führen der Handkasse, einschl. der Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen
- Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
- Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung
- Vorbereitung der Ermahnungs- und Ausschlussverfahren sowie
- Sammlung und Verwaltung aller Verfügungen.

Der
Koch


Katrin Globke

Der Koch stellt die Versorgung des OV mit Lebensmitteln bei Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen sicher und kann bei größeren Einsätzen in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistiküberörtlich eingesetzt werden.
Insbesondere hat der Koch folgende Aufgaben:
- Beschaffung von Verpflegungsgütern für den OV nach Vorgabe
- Verwaltung der Verpflegungsgüter des OV, soweit eine Vorratshaltung erforderlich ist
- Durchführen von Bestandskontrollen
- Führen des Verpflegungsgüterverzeichnisses und Erfassung des Verbrauchs
- Führen des Verpflegungsbuches des OV
- Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung an die Helfer nach Vorgabe

Der
Helfersprecher


Sebastian Czerny

Der Hsp vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem OB
- Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Sprecher wenden.
- Die Wahrnehmung seiner Funktion als Sprecher entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ihm ansonsten obliegenden Aufgaben.
- Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei der
# Berufung und Abberufung von Führungskräften,
# Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag,
# Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem OB auf Antrag eines der Betroffenen,
# Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte,
# Dienst- und Ausbildungsplangestaltung,
# Berufung und Abberufung des OB.
- Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem OB abzustimmen.


Der technische Zug

Der
Zugführer


Markus Winter

Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.
Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
- Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
Der
Zugtruppführer


Stefanie Kramer

Der Zugtruppführer ist für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich und als solcher stellvertretender Zugführer. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Der Zugtruppführer ist für die Einsatzbereitschaft (personell und materiell) des Zugtrupps verantwortlich.
- Der Zugtruppführer sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps und überwacht deren Ausbildungsstand.
- Der Zugtruppführer hat im Einsatz für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben zu sorgen, die seinem Zugtrupp erteilt wurden.

Der
Gruppenführer B1


z.Zeit nicht besetzt


Der Gruppenführer führt die Helfer seiner Fachgruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.
Der Gruppenführer berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der STAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber seinen aktiven Helfern und Reservehelfern
- die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Führung der Gruppe im Einsatz
- Dokumentation des Einsatzes
- Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
- Regelung der Versorgung seiner Gruppe
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner Helfer.
Der Gruppenführer unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des Landesbeauftragten im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher

Der
Gruppenführer B2


Alexander Nase

Der
Gruppenführer WP


Stefan Scholz